Aktuelle Abmahnwelle aufgrund der Nutzung von Google Fonts

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

es ist mal wieder soweit, die nächste Abmahnwelle rollt übers Land. Dieses Mal wird die Einbettung des Dienstes Google Fonts als aktueller Anlass genommen, einen Verstoß gegen die DSGVO zu behaupten und drauf gründend Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Besonders hervor tut sich hierbei die Kanzlei des Rechtsanwalts Lenard aus Berlin als auch die Rechtsanwaltkanzlei RAAG Kanzlei aus Meerbusch. Letztere vertritt anscheinend die rechtlichen Interessen eines Herrn mit einem chinesischen anmutenden Namen und in einem überarbeiteten Abmahnschreiben nun wohl auch einer Frau mit identischem Namen. Ob diese Personen tatsächlich existieren, bleibt unbekannt, da weder deren Wohnort noch der Zeitpunkt der angeblichen Persönlichkeitsverletzung im Schreiben genannt wird.

 

Was ist dran?

Grundsätzlich kann bei der Verwendung von Google Fonts ein datenschutzrechtliches Problem auftreten, was der Funktionsweise dieses Dienstes geschuldet ist. Eine solche Gefahr besteht dann, wenn die verwendeten Schriften nicht auf dem eigenen Server hochgeladen sind, wie es für gewöhnlich bei der Nutzung von Google Fonts der Fall ist. Grundsätzlich werden bei Google Fonts die Schriften nämlich erst beim Aufruf der Homepage vom Googleserver nachgeladen (dynamische Einbindung). Hierbei werden auch Daten ihrer Homepagebesucher an Google in die USA übertragen. Hierin kann unter Umständen ein datenschutzrechtlicher Verstoß bestehen, wenn keine Einwilligung des Besuchers vorab eingeholt wurde. Insofern bietet sich eine technische Überprüfung der eigenen Homepage an.

Allerdings muss, damit ein Schadenersatzanspruch entsteht, auch ein konkreter Datenschutzverstoß vorliegen. Hierbei ist es zwingend erforderlich, dass eine natürliche Person in Ihren Rechten verletzt worden ist. Sollte ausschließlich eine eigens programmierte Software die Internetseiten, nach Datenlecks durchkämmen, läge kein Verstoß in diesem konkreten Falle vor. Und genau dies ist in vielen Fällen der Schreiben der Abmahnkanzleien zu befürchten, welche mit standardisierten Schreiben eine Vielzahl von Betroffenen anschreiben.

 

Was ist zu tun?

Sollten Sie daher auch Sie ein anwaltliches Abmahnschreiben bzgl. vermeintlicher Verstöße gegen die DSGVO aufgrund der Nutzung von Google Fonts erhalten haben, so übernehmen wir gerne eine Prüfung und reagieren hierauf mit unserem Standartschreiben. Oftmals erledigt sich die Sache so von selbst.

 

Ihre Packowski Rechtsanwälte

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