Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen arbeits- und dienstrechtlichen Fragen und allen angrenzenden Themen.  Davon umfasst sind das Individual- und Kollektivarbeitsrecht, das Arbeitnehmerüberlassungsrecht (Leiharbeit) als auch sozialrechtliche Fragen (Sozialversicherungsstatus von Geschäftsführern und Gesellschaftern, freien Mitarbeitern usw.).

Neben unserer gerichtlichen Tätigkeit (z. B. bei Kündigungsschutzprozessen) liegt unser Schwerpunkt im Bereich der außergerichtlichen Beratung und Gestaltungen. So entwerfen und prüfen wir für Sie Verträge und andere Schriftstücke wie z. B. Arbeitsverträge, Dienstverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Richtlinien, Arbeitsanweisungen u. a.

Wir begleiten Sie bei der arbeitsrechtlichen Implementierung und Umstellung interner Prozesse und der dafür benötigten Regelungen. Auch die rechtliche Begleitung von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen, Unternehmensgründung und -nachfolge, Leiharbeit und gesetzlichen Vertretern von Gesellschaften (Geschäftsführer, Vorstand, …), Statusfeststellungen und Betriebsprüfungen gehören zu unseren Kompetenzen.


Unsere Leistungen in der Übersicht

  • Vertragsgestaltung (wie Arbeitsverträge, Anstellungsverträge für leitende Angestellte, Dienstverträge für Geschäftsführer, u. a. oder freie Mitarbeiter/ Freelancer, Aufhebungsverträge, Befristungen, Boni/ Gratifikationen, Homeoffice/ Mobilem Arbeiten, Dienstwagen, Kurzarbeit, etc.)
  • Optimierung von Entgelt und Arbeitszeit
  • Beratung zu und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnungen, Kündigungen, Versetzung, Ein-/Um-/Ausgruppierungen, Kurzarbeit, usw.
  • Beratung zu und Gestaltung von Unternehmensrichtlinien, Arbeitsanweisungen, Betriebsordnungen, Mitarbeiterhandbüchern, u. a.
  • Transformationen: Unternehmensgründung, Umstrukturierungen, Betriebsübergänge, Personalabbau, Unternehmensnachfolge
  • Beratung bzgl. und Vertretung zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen wie Betriebsvereinbarungen und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats
  • Tarifvertragsrecht samt Aushandeln von Haustarifverträgen/Firmentarifverträgen mit der Gewerkschaft
  • Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit, Employer of Records, Begleitung von Betriebsprüfungen der Aufsichtsbehörde
  • Statusfeststellung von Geschäftsführern/Gesellschaftsorganen, Gesellschaften, mitarbeitenden Angehörigen, Freelancern, freien Mitarbeitern, Ein-Mann-Gesellschaften usw.
  • Scheinselbstständigkeit
  • Begleitung von Prüfungen/Betriebsprüfungen der Aufsichtsbehörden (wie der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit, des Gewerbeaufsichtsamts zum Arbeitszeitgesetz, …)

Kompetente Rechtsberatung nach Ihren Bedürfnissen

Für unsere Mandanten sind wir Berater, Vermittler, Sparringpartner oder auch die ausgelagerte Personalabteilung – das, was Sie gerade brauchen. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen arbeits- und dienstrechtlichen Fragen, außergerichtlich und, wenn nötig, auch gerichtlich und gegenüber Behörden.

Gemeinsam finden wir auf Sie individuell zugeschnittene Lösungen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrer Steuerberatung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Lohnbuchhaltung zusammen, um ein gesamtheitlich optimiertes Ergebnis zu erzielen.

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen, Geschäftsführer und Selbstständige wie auch leitende Angestellte und Arbeitnehmer, die wir im Arbeits- und Dienstrecht in allen Lebenslagen beraten: vom Firmenaufbau über Umstrukturierungen bis hin zur Unternehmensnachfolge, bei Klärung Ihres Sozialversicherungsstatus, von Gestaltungen bis zu Streitigkeiten.

Verträge und Gestaltungen für Ihr Unternehmen

Gemäß der Devise “Vorbeugen ist besser als heilen” liegt unser Fokus auf der Erstellung von Verträgen und Gestaltungen. Dabei zählt insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Anstellungsverträgen für leitende Angestellte und Dienst- oder Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Vorstände u. a. zu unseren Kernkompetenzen. Dazu kommt die Beratung zu und Gestaltung von Unternehmensrichtlinien (z. B. einer Reisekostenrichtlinie, Dienstwagenrichtlinie), Arbeitsanweisungen, Mitarbeiterhandbüchern, Betriebsordnungen u. a.

Im Rahmen unserer umfassenden Betreuungstätigkeit stehen wir auch bei der Ausgestaltung von Zusatzvereinbarungen, etwa zu Boni, Dienstwagen oder Kurzarbeit, an Ihrer Seite. Durch die Optimierung bestehender Modelle unterstützen wir Sie dabei, ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben, indem wir Ihnen z. B. vorteilhafte Vergütungsmodelle für Ihre Mitarbeiter oder Methoden zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort (mobiles Arbeiten/Homeoffice usw.) aufzeigen.

Auch im Rahmen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen begleiten wir Sie, z. B. beim Aushandeln und Gestalten von Aufhebungsverträgen.

Wir begleiten Sie weiter von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge, im laufenden Alltagsgeschäft wie bei Transaktionen und Transformationen von der Umstrukturierung über Personalabbau bis zur Überleitung Ihres Unternehmens auf die nächste Generation (Unternehmensnachfolge). Durch die enge Verzahnung von Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht in unserer Kanzlei finden wir die für Sie passende Lösung.

Pragmatische Lösungen im Streitfall

Sollte es dennoch zum Streitfall kommen, sind wir auch dort als starker Partner an ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Sie sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch prozessual bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Befristungen und anderen Streitigkeiten.

Dabei streben wir stets nach einer pragmatischen, zu Ihnen passenden Lösung unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und weiteren Interessen.

Ihr starker Partner in Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern

Auch wenn harte Verhandlungen anstehen, können Sie sich auf uns verlassen. Wir beraten und vertreten Sie als Unternehmer gegenüber Angestellten, öffentlichen Stellen, Gewerkschaften und Betriebs- bzw. Personalrat in allen Lebenslagen (z. B. dem Aushandeln von Dienstverträgen mit Geschäftsführern, Vorständen oder Freelancern/freien Mitarbeitern, Anstellungsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen).

Als Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder Geschäftsführer/Gesellschaftsorgan beraten und vertreten wir Sie und Ihre Interessen gegenüber dem Unternehmen.

Als Betriebsrat/Personalrat beraten und vertreten wir Sie gegenüber dem Unternehmen, z. B. wenn es um Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte oder Betriebsvereinbarungen geht.

Feststellung des Sozialversicherungsstatus

Die Anteilsverhältnisse in der Gesellschaft ändern sich durch Verkauf, Schenkung, Ausscheiden oder Erbfall? Sie sind oder beschäftigen (Gesellschafter-)Geschäftsführer mit Bezügen? Ihre Angehörigen arbeiten in Ihrem Unternehmen? Sie beschäftigen Freelancer/ Freelancer oder Ein-Mann-Gesellschaften? Dann unterstützen wir Sie gerne bei der passenden Gestaltung und der Klärung des gewünschten Sozialversicherungsstatus im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens. Gibt es Probleme im Rahmen einer Betriebsprüfung, stehen wir Ihnen zur Schadensabwehr und -begrenzung zur Seite.

Neben der Statusfeststellung beraten wir Sie auch rund um das Thema Scheinselbstständigkeit.